Direktinvestment Deutschland

Werden Sie Eigentümer einer ertragsstarken Sachwertanlage

Photovoltaikanlagen haben sich über mehrere Jahre hinweg als sichere und stabile Sachwertanlage etabliert. Um stolzer Besitzer einer solchen Anlage zu werden, benötigen Sie nicht zwangsläufig ein geeignetes eigenes Dach. Bereits existierende Photovoltaikanlagen stehen Ihnen deutschlandweit zum Weiterverkauf zur Verfügung, was diese Investitionsoption besonders interessant für Privatinvestoren macht, die weder über ein eigenes Dach verfügen noch eine Photovoltaikanlage selbst errichten möchten.
Ihnen werden beim Erwerb einer Photovoltaikanlage, egal ob ganz oder anteilig, genau definierte Module und Wechselrichter zugeordnet. Dadurch erwerben Sie eine eigenständige Photovoltaikanlage und werden zum stolzen Eigentümer einer ertragreichen Sachwertanlage.
Sie haben die Möglichkeit, den Umfang, die Art der Finanzierung und die steuerliche Ausgestaltung im gewünschten Rahmen selbst zu bestimmen. Unsere Partner übernehmen die Verwaltung der PV-Anlagen über deren gesamte Laufzeit und erstellen jährliche Abrechnungen für Investition und Ertrag. So haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Investition, unterstützt von erfahrenen Fachleuten.

Entdecken Sie die finanziellen Vorteile einer Steuererstattung beim Investment in Photovoltaik!

Durch eine Investition in eine Photovoltaik können Sie sich neben einer sicheren Rendite auch über die möglichen steuerlichen Erstattungen freuen. Unsere Experten helfen Ihnen, die optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Photovoltaik-Investment zu nutzen. Informieren Sie sich jetzt über die lukrativen Steuervorteile beim Investment in Photovoltaik und gestalten Sie eine grünere Zukunft mit finanziellen Anreizen!
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Dachfläche vermieten und von bisher ungenutzten Flächen profitieren:

Besitzen Sie eine Dachfläche mit einer Größe von mindestens 1.000 m²? Dann können Sie diese an uns verpachten und somit eine hohe Pachteinnahme durch Ihre sonst ungenutzten Dachflächen generieren. Alternativ zur der Pachtzahlung sanieren wir Ihre Dachflächen vollständig auf unsere Kosten, sofern dies notwendig sein sollte.
Unabhängig von der Pacht oder der kostenlosen Dachsanierung beteiligen wir Sie im Anschluss nach 20 Jahren an den Erträgen der Solaranlage, sodass Sie weiterhin laufende Einnahmen durch Ihre Dächer erwirtschaften.
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und teilen Sie uns die Adresse der in Frage kommenden Gebäude mit.
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Grundstück verpachten und hohe Pachtzahlungen erhalten

Sie besitzen ein Grundstück ab 2.500 m², ab einem Hektar oder größer? Dann können Sie Ihr Grundstück an uns verpachten und von überdurchschnittliche Pachtzahlungen profitieren. Äußerst interessant sind benachteiligte Flächen, denn diese werden zusätzlich bei der Nutzung für einen Solarpark subventioniert.
Da diese Flächen in der Regel anderweitig kaum genutzt werden können, bringt Ihnen die Vermietung für den Betrieb einer Solaranlage als Eigentümer höhere Erträge im Vergleich zur anderweitigen Verpachtung.
Ihre Freifläche sollte unbedingt verschattungsfrei sein, denn eine Verpachtung ist nur dann sinnvoll, wenn die Photovoltaikanlagen durchgehend von der Sonne bestrahlt werden können.
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und lassen Sie sich für Ihre Freiflächen ein Angebot erstellen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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FAQ

Ein Steuerberater ist für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sehr ratsam, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind umfangreich. Manche Steuerberater haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert und betreuen bereits viele Mandaten mit deren Photovoltaik Anlagen. Manche besitzen auch selbst Photovoltaikanlagen oder sind an einer beteiligt.

Empfehlung: Wenn Sie noch keinen Steuerberater an Ihrer Seite haben, suchen Sie am besten einen, der
bereits Erfahrung mit Photovoltaik hat. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Um Steuern zu sparen und einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden zu können, benötigen Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut. Aufdach- und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, jene die nur für eine vorübergehende Zeit, sowie einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck, errichtet werden. Sie können ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt. Indachanlagen werden hingegen schon als Bestandteil des Gebäudes betrachten. Sie wären damit Teil einer Immobilie. Steuerlich macht das einen Unterschied, denn eine dachinterne PV-Anlage kann nur gemeinsam mit der Immobilie über einen deutlich längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Bei Photovoltaik-Direktinvestments auf fremden Grundstücken und Dachflächen handelt es sich immer um ein bewegliches Wirtschaftsgut.
Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich Betriebsvermögen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Damit stehen dem Erben bzw. Beschenkten auch die besonderen steuerlichen Vergünstigungen/Freistellungen für Betriebsvermögen zu. Insoweit lassen sich Vermögensübertragungen zu Lebzeiten steuerfrei vollziehen.
Mit einem Photovoltaik-Direktinvestment investieren Sie in eine gewerblich betriebene Solarstromanlage auf einem gepachteten Dach oder in einem Solarpark. Das kann eine schon in Betrieb befindliche Anlage sein oder auch ein Neubau. Neben gesetzlich abgesicherten und nachhaltigen Erträgen aus dem Verkauf des produzierten Stroms bietet Ihnen das Photovoltaik-Direktinvestment enorme steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten. Bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Investments können Sie als Investitionsabzugsbetrag (IAB) schon vor der Anschaffung steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Anschaffungskosten lassen sich zusätzlich als Sonderabschreibung absetzen, die Sonderabschreibung kann frei auf fünf Jahre verteilt werden. Der Buchwert nach Abzug des IAB wird dann bis zum Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Photovoltaik-Anlagen von 20 Jahren linear abgeschrieben. Nach dem Kaufabschluss erfolgt zu Ihrer Sicherheit ein Grundbucheintrag über Ihr Nutzungsrecht als erstrangige Dienstbarkeit. Zur Berechnung Ihrer potenziellen Steuerersparnis nutzen Sie gerne unseren Steuerrechner (Link zum Steuerrechner (hier Klicken!))
Die Bedingungen für Solar-Investments sind zurzeit ausgezeichnet. Um unabhängiger von klimaschädlichen Energieträgern wie Gas, Kohle und Öl zu werden, treibt die Politik den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voran. Solarstrom als CO2-freie Zukunftstechnologie, die sich flexibel auf Dächern und Freiflächen einsetzen lässt, hat hier einen wesentlichen Anteil. Die Einnahmen aus einer Solaranlage lassen sich vergleichsweise sicher planen, auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist mit einer erheblichen politischen Unterstützung durch garantierte Abnahmepreise und Steuervorteile zu rechnen. Mit einem Solar-Direktinvestment tragen Sie also wirksam zum Klimaschutz bei und profitieren gleichzeitig finanziell.
Die teilweise Finanzierung eines Photovoltaik-Direktinvestments durch Fremdkapital kann sich wirtschaftlich lohnen. Insbesondere bei hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz ist die erzielbare Steuerersparnis oft größer als der Zinsaufwand für das eingesetzte Fremdkapital. So ergibt sich unter Umständen ein Hebeleffekt, der die Rendite auf das Eigenkapital zusätzlich steigert. Bei intelligenter Finanzierungs- und Steuergestaltung kann die Rückzahlung der aufgenommenen Mittel dann allein aus den laufenden Erträgen des Solarprojekts erfolgen.
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