Um Steuern zu sparen und einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden zu können, benötigen Sie ein bewegliches Wirtschaftsgut. Aufdach- und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, jene die nur für eine vorübergehende Zeit, sowie einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck, errichtet werden. Sie können ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt. Indachanlagen werden hingegen schon als Bestandteil des Gebäudes betrachten. Sie wären damit Teil einer Immobilie. Steuerlich macht das einen Unterschied, denn eine dachinterne PV-Anlage kann nur gemeinsam mit der Immobilie über einen deutlich längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Bei Photovoltaik-Direktinvestments auf fremden Grundstücken und Dachflächen handelt es sich immer um ein bewegliches Wirtschaftsgut.